Montag, 19. Februar
Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung durch Miterben (BFH)
Die Verlängerung der Festsetzungsfrist auf zehn Jahre gemäß § 169 Abs. 2 Satz 2 und 3 1. Halbsatz AO tritt auch dann ein, wenn der als Gesamtschuldner in Anspruch genommene Erbe keine Kenntnis von der Steuerhinterziehung eines Miterben hat (BFH, Urteil v. 29.08.2017 - VIII R 32/15; veröffentlicht am 07.02.2018).
