Mittwoch, 17. August
Festsetzungsfrist bei ressortfremden Grundlagenbescheiden (BFH)
Ein Grundlagenbescheid einer ressortfremden Behörde bewirkt nur dann nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO eine Ablaufhemmung, wenn er vor Ablauf der Festsetzungsfrist erlassen wurde (BFH, Urteil v. 20.04.2016 - XI R 6/14, veröffentlicht am 03.08.2016).
