Dienstag, 28. Juni
Familienkasse muss keine unnötigen Anwaltskosten erstatten (FG)
Ein Vater, der gegen einen ablehnenden Kindergeldbescheid durch einen Rechtsanwalt erfolgreich Einspruch eingelegt hat, kann keine Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten verlangen, wenn er erst im Einspruchsverfahren Unterlagen vorlegt , die er schon früher hätte vorlegen können (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 02.06.2016 - 6 K 1816/15, noch nicht rechtskräftig).
