Mittwoch, 18. August
"Fallbeil-Grenzbetrag" beim Kindergeld GG-konform (BVerfG)
Eltern, deren Kind mit seinen Einkünften und Bezügen den Jahresgrenzbetrag nur um 1 ? überschreitet, erhalten für ihr Kind kein Kindergeld. Der harte Fallbeileffekt der Freigrenze entspricht der Verfassung (BVerfG, Beschluss v. 27.7.2010 - 2 BvR 2122/09).
