Mittwoch, 11. September
Fahrten eines Steuerberaters zu seinem Auftraggeber voll abziehbar (FG)
Der 10. Senat des FG Münster hat zu der Frage Stellung genommen, ob Fahrten eines selbständigen Steuerberaters zu seinem Hauptauftraggeber dem beschränkten Betriebsausgabenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte unterliegen. Er hat dabei die Auffassung vertreten, dass die geänderte Rechtsprechung des BFH zur regelmäßigen Arbeitsstätte entsprechend auch hinsichtlich der Auslegung des Begriffs der Betriebsstätte anzuwenden ist (FG Münster, Urteil v. 10.7.2013 - 10 K 1769/11 E; Revision zugelassen).
