Dienstag, 22. März
Esstischgruppe nicht steuerlich absetzbar (FG)
Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschieden, dass ein Esszimmertisch mit 6 Stühlen auch dann nicht als "Büroeinrichtung" steuerlich absetzbar ist, wenn der Steuerpflichtige den Tisch auch für betriebliche Arbeiten und vereinzelte Besprechungen mit Kunden nutzt (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.2.2016 - 6 K 1996/14).
