Samstag, 02. März
Essen im Wohnstift als haushaltsnahe Dienstleistung (FG)
Der 3. Senat des Finanzgerichts Baden-Württemberg hat nunmehr rechtskräftig mit Urteil vom 12.9.2012 entschieden, dass Wohnstiftbewohner die anteiligen Arbeitskosten für die Zubereitung und das Servieren der Mahlzeiten als sog. haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich geltend machen können (vgl. hierzu unsere News v. 22.11.2012).
