Freitag, 09. März
Erwerb und Einziehung zahlungsgestörter Forderungen (BFH)
Ein Unternehmer, der zahlungsgestörte Forderungen erwirbt, erbringt an den Verkäufer keine entgeltliche Leistung, wenn der Kaufpreis dem tatsächlichen wirtschaftlichen Wert der Forderung entspricht. Der Erwerber ist in diesem Fall nicht zum Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen für den Forderungserwerb und den Forderungseinzug berechtigt. Eine Rechnungsberichtigung lässt die Steuerschuld nach § 14c UStG nicht mit Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Rechnungserteilung entfallen (BFH, Urteil v. 26.1.2012 - V R 18/08; veröffentlicht am 7.3.2012).
