Freitag, 28. Juli
Erwerb eines Grundstücks zum Bau einer Windkraftanlage (BFH)
Bei dem Erwerb eines Grundstücks zur Errichtung einer Windkraftanlage gehört eine Entschädigungszahlung, die der Käufer an den Verkäufer für An- und Durchschneidungen und ggf. notwendige Baulasten und Dienstbarkeiten auf anderen Grundstücken des Verkäufers zahlt, nicht zur Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer (BFH, Urteil vom 10.05.2017 - II R 16/14; veröffentlicht am 19.07.2017).
