Freitag, 02. Oktober
Erstmalige Berufsausbildung eines Feldwebels (BFH)
Wird ein Kind nach Abschluss seiner Schulausbildung in das Dienstverhältnis eines Soldaten auf Zeit berufen und zum Feldwebelanwärter zugelassen, ist seine erstmalige Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG mit Bestehen der Feldwebelprüfung abgeschlossen. Ob das Kind darüber hinaus das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten anstrebt, ist insoweit ohne Bedeutung (BFH, Urteil v. 23.6.2015 - III R 37/14; veröffentlicht am 30.9.2015).
