Freitag, 26. Mai
Erste Tätigkeitsstätte von Flugpersonal (FG)
Bei Flugpersonal ist der im Arbeitsvertrag festgelegte Flughafen die erste Tätigkeitsstätte. Ein Abzug der Fahrtkosten zwischen Wohnung und Flughafen nach Reisekostengrundsätzen scheidet damit aus (Hessisches FG, Urteil vom 23.02.2017 - 1 K 1824/15; Revision anhängig).
