Samstag, 31. Dezember
Erste Tätigkeitsstätte einer Pilotin (FG)
Der Heimatflughafen, der einem Flugzeugführer von seinem Arbeitgeber unbefristet zugewiesen wird und an dem er seine Einsätze regelmäßig beginnt und beendet, ist seine erste Tätigkeitsstätte i. S. des § 9 Abs. 4 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts vom 20.02.2013 (FG Hamburg, Urteil vom 13.10.2016 - 6 K 20/16; Revision eingelegt).
