Donnerstag, 19. März
Erneuerung einer Einbauküche in einer vermieteten Wohnung (FG)
Das Finanzgericht Schleswig-Holstein hat entschieden, dass Einbaumöbel steuerrechtlich jeweils getrennt voneinander zu beurteilen sind. Aufwendungen für Spüle und Herd sind als unselbständige Bestandteile des Gebäudes anzusehen und stellen sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen dar, wenn sie vorhandene Gebäudebestandteile ersetzen. Austauschbare Elektrogeräte sowie die Einbaumöbel inklusive Arbeitsplatte stellen Anschaffungskosten dar, die im Rahmen der AfA zeitanteilig als Werbungskosten zu berücksichtigen sind, soweit es sich nicht um geringwertige Wirtschaftsgüter handelt (FG Schleswig-Holstein, Urteil v. 28.1.2015 - 2 K 101/13; Revision zugelassen).
