Freitag, 03. September
Ermittlung des tarifbegünstigten Veräußerungsgewinn (BFH)
Erzielt der Steuerpflichtige einen Veräußerungsgewinn, der sowohl dem Halbeinkünfteverfahren unterliegende als auch in voller Höhe zu besteuernde Gewinne enthält, wird der Freibetrag (§ 16 Abs. 4 EStG) für Zwecke der Ermittlung der nach § 34 Abs. 1 und 3 EStG tarifermäßigt zu besteuernden Gewinne vorrangig mit dem Veräußerungsgewinn verrechnet, auf den das Halbeinkünfteverfahren anzuwenden ist (BFH, Urteil v. 14.7.2010 - X R 61/08; veröffentlicht am 1.9.2010).
