Donnerstag, 10. Dezember
Ermittlung des Gewinns aus privaten Veräußerungsgeschäften (BFH)
Wird eine Immobilie nach Ablauf der ursprünglichen Spekulationsfrist von zwei Jahren und vor Ablauf der neuen Spekulationsfrist von zehn Jahren steuerbar veräußert, sind Sonderabschreibungen und AfA-Beträge, die in der Zeit bis zur Verkündung des StEntlG 1999/2000/2002 zum 1.4.1999 in Anspruch genommen worden sind, dem nicht steuerbaren Zeitraum zuzuordnen (BFH, Urteil v. 6.5.2014 - IX R 27/13; nachträglich zur Veröffentlichung bestimmt am 9.12.2015).
