Dienstag, 03. April
Ermittlung der Anschaffungskosten bei Grundstücksentnahme (BFH)
Wird ein Grundstück aus dem Betriebsvermögen entnommen, ist bei einer Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG der Entnahmegewinn durch Abzug der Anschaffungskosten vom Entnahmewert (Teilwert) des Grundstücks zu ermitteln. Dies gilt auch dann, wenn es vor Jahren im Wege der Tauschs gegen ein anderes betriebliches Grundstück erworben, der hierbei erzielte Veräußerungsgewinn seinerzeit aber nicht erklärt wurde (BFH, Urteil v. 06.12.2017 - VI R 68/15; veröffentlicht am 21.03.2018).
