Freitag, 02. Januar
Ermäßigter Umsatzsteuersatz auf Eintrittsgelder für ein Dorffest (BFH)
Der XI. Senat des BFH hat entschieden, dass Eintrittsgelder, die eine Gemeinde von Besuchern eines von ihr veranstalteten Dorffestes mit u.a. Musikdarbietungen und Unterhaltungsprogramm verlangt, dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegen (BFH, Urteil v. 5.11.2014 - XI R 42/12; veröffentlicht am 23.12.2014).
