Montag, 14. September
Ermäßigter Steuersatz für Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller (BMF)
Das BMF hat den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (Abschn. 12.8 Abs. 2) im Hinblick auf die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes für Leistungen aus der Tätigkeit als Schausteller neu gefasst. Unter die Steuerermäßigung fällt nun auch die Gewährung von Eintrittsberechtigungen zu Stadt- oder Dorffesten, die nur einmal jährlich durchgeführt werden und bei denen die schaustellerischen Leistungen ausschließlich mit Hilfe von sonstigen Erfüllungsgehilfen erbracht werden (BMF, Schreiben v. 4.9.2015 - III C 2 - S 7241/15/10001)
