Montag, 09. April
Ermäßigter Steuersatz für das Legen eines Hauswasseranschlusses (BFH)
Das Legen eines Hauswasseranschlusses ist auch dann als "Lieferung von Wasser" i.S. des § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i.V.m. Nr. 34 der Anlage 2 zum UStG anzusehen, wenn diese Leistung nicht von dem Wasserversorgungsunternehmen erbracht wird, das das Wasser liefert (Anschluss an das BGH-Urteil v. 18.04.2012 - VIII ZR 253/11: BFH, Urteil v. 07.02.2018 - XI R 17/17; veröffentlicht am 04.04.2018).