Montag, 18. November
Erlöse aus naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (FG)
Der 10. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass Verträge, die als Entschädigung für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen gewährt werden, Nutzungsentgelte im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 3 EStG darstellen, die nicht zwingend im Zuflussjahr versteuert werden müssen (FG Münster, Urteil v. 19.2.2013 - 10 K 2176/10 E; rechtskräftig).
