Freitag, 21. Januar
Erleichterter Behandlungskostennachweis ohne Attest (BFH)
Unter Änderung seiner bisherigen Rechtsprechung hat der BFH entschieden, dass zum Abzug von Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen nicht zwingend ein vor Behandlungsbeginn eingeholtes Gutachten bzw. ein Attest erforderlich ist. Der Nachweis kann auch noch später und durch alle geeigneten Beweismittel geführt werden (BFH, Urteile v. 11.11.2010 - VI R 17/09 und VI R 16/09; veröffentlicht am 19.1.2011).
