Mittwoch, 10. September
Erhebliche Steuerschulden können Passentziehung rechtfertigen (VG)
Einem Steuerpflichtigen mit erheblichen Steuerschulden kann der Reisepass entzogen werden, um zu verhindern, dass er sich seinen finanziellen Verpflichtungen entzieht. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden (VG Berlin, Beschluss v. 27.8.2014 - VG 23 L 410.14).
