Donnerstag, 14. November
Erben steht Sonderausgabenabzug für nachgezahlte Kirchensteuer zu (FG)
Muss ein Erbe aufgrund eines ihm gegenüber ergangenen Einkommensteuerbescheides für den verstorbenen Erblasser Kirchensteuer nachzahlen, kann der Erbe diesen Betrag steuerlich zu seinen Gunsten als Sonderausgaben geltend machen (FG Hessen, Urteil v. 26.9.2013 - 8 K 649/13; Revision zugelassen).
