Samstag, 01. Dezember
Entnahme fremder Gelder für private Zwecke (BFH)
Ein durchlaufender Posten ist nicht (mehr) gegeben, wenn das fremde Geld nicht durchgehend als fremd behandelt wird, sondern eigenmächtig darauf zugegriffen und ausgegeben wird. Ob ein Einnahmen-Überschussrechner im Zeitpunkt der abredewidrigen Verwendung Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit erzielt, ist nach Ansicht des BFH jedoch zweifelhaft (BFH, Beschluss v. 17.10.2012 - VIII S 16/12, NV; veröffentlicht am 21.11.2012).
