Samstag, 28. März
Entmüllungskosten als Nachlassverbindlichkeiten (FG)
Kosten für die Entmüllung eines geerbten Wohngebäudes sind Kosten zur Verwaltung des Nachlasses und können deswegen nicht als Nachlassverbindlichkeiten abgezogen werden, wenn der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft die rechtliche Herrschaft über den Nachlass erlangt hat (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 18.12.2014 - 7 K 1377/14).
