Donnerstag, 22. November
Entkriminalisierung der Anmeldungen bei Umsatz- und Lohnsteuer (DStV)
Mit der jüngsten Veröffentlichung der gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der AStBV 2013 wird der bisherige Generalverdacht der Steuerhinterziehung gegenüber Unternehmern, die ihre Steueranmeldungen verspätet abgegeben haben, abgemildert. Mit Wirkung ab 30.10.2012 ersetzt die AStBV 2013 die bisher geltende. Darauf weist der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) hin.
