Montag, 04. Mai
Entgelte des Deutschen Handballbunds keine Lohnzahlung von Dritter Seite (FG)
Entgelte des Deutschen Handballbunds für Einsätze der Spieler in Länder- und Auswahlspielen sind keine Lohnzahlung von dritter Seite i.S.v. § 38 Abs. 1 Satz 3 EStG, so dass der Handballverein auf diese Zahlungen keine Lohnsteuer abzuführen hat. Damit entfällt auch eine Lohnsteuerhaftung nach § 42d EStG (FG Münster, Urteil v. 25.3.2015 - 7 K 3010/12 L; Revision zugelassen).
