Donnerstag, 04. Juli
Entfernungspauschale für Familienheimfahrten ist aufwandsunabhängig (BFH)
Der BFH hat entschieden, dass die Entfernungspauschale für eine wöchentliche Familienheimfahrt im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung auch dann in Anspruch genommen werden kann, wenn der Steuerpflichtige für die Fahrt keine Kosten hatte. Vom Arbeitgeber steuerfrei geleistete Reisekostenvergütungen und steuerfrei gewährte Freifahrten sind jedoch mindernd auf die Entfernungspauschale anzurechnen (BFH, Urteil v. 18.4.2013 - VI R 29/12; veröffentlicht am 3.7.2013).
