Dienstag, 22. Dezember
Einsprüche wegen Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes zurückgewiesen (BMF)
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben eine Allgemeinverfügung zur Zurückweisung der wegen Zweifeln an der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes nach § 238 Abs. 1 Satz 1 AO eingelegten Einsprüche und gestellten Änderungsanträge erlassen (Allgemeinverfügung v. 16.12.2015).
