Donnerstag, 09. März
Einlage eines Gesellschafters in das Rücklagenkonto einer KG (FG)
Bei einer Einlage eines Kommanditisten, die auf einem gesellschaftsbezogenen Rücklagenkonto verbucht wird, sind die Gesamthänder als bereichert anzusehen, mit der Folge, dass diese Erwerber und Steuerschuldner sind (FG Münster, Urteil vom 12.01.2017 - 3 K 518/15 Erb; Revision zugelassen).
