Montag, 26. November
Einlage als Gestaltungsmissbrauch (BFH)
Die kurzfristige Einzahlung von Geld auf ein betriebliches Konto stellt einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) dar, wenn sie allein dazu dienen soll, die Hinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG nicht abziehbarer Schuldzinsen zu vermeiden (BFH, Urteil v. 21.8.2012 - VIII R 32/09; veröffentlicht am 21.11.2012).
