Dienstag, 19. Juni
Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung (FG)
Von dem Vorliegen einer Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung einer Ferienwohnung kann nicht ohne Weiteres ausgegangen werden, wenn sich der Steuerpflichtige die Selbstnutzung der Wohnung vorbehalten hat. Darauf, dass er von seinem Eigennutzungsrecht tatsächlich keinen Gebrauch gemacht hat, kommt es nicht an (FG Münster, Urteil v. 8.3.2012 - 9 K 1189/09 F).
