Mittwoch, 30. November
Einkünfteerzielungsabsicht bei mehrjährigem Leerstand (FG)
Die Einkünfteerzielungsabsicht des Erwerbers einer Eigentumswohnung ist nicht zu verneinen, wenn das Objekt wegen Unbewohnbarkeit leersteht und eine Sanierung wegen ungeklärter Eigentumsfragen erst nach 8 Jahren beginnt, der Steuerpflichtige aber das ihm Mögliche getan hat, um die Eigentumsfrage zu klären und die Wohnung nach der Sanierung wieder zu vermieten (FG Düsseldorf, Urteil v. 27.09.2016 - 13 K 2850/13 E; Revision zugelassen).
