Montag, 18. März
Einkünfte einer Prostituierten (FG)
Eigenprostitution ist ein Gewerbebetrieb. Legt eine Prostituierte keine nachvollziehbaren Aufzeichnungen über ihre Einnahmen und Ausgaben vor, kann das Finanzgericht Umsatz und Gewinn aufgrund eigener Befugnis schätzen (FG Hamburg, Urteil v. 20.2.2013 - 2 K 169/11).
