Samstag, 21. Mai
Einkommensteuererklärung in Papierform (FG)
Der 7. Senat hat mit Urteil vom 23.3.2016 entschieden, dass Steuerpflichtige ihre Einkommensteuererklärung auch dann in elektronischer Form abgeben müssen, wenn sie Bedenken gegen die Sicherheit der Datenübertragung über das Internet hegen (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.3.2016 - 7 K 3192/15, Revision nicht zugelassen).
