Sonntag, 27. August
Einjährige Einspruchsfrist bei unrichtiger Rechtsbehelfsbelehrung (FG)
Weist die Rechtsbehelfsbelehrung entgegen dem Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs hin, ist sie unrichtig im Sinne des § 356 Abs. 2 FGO und die Einspruchsfrist beträgt sodann ein Jahr (FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.06.2017 - 5 K 7/16; Revision zugelassen).
