Donnerstag, 20. Juni
Eine wirksame Bekanntgabe ist auch am 31. Dezember möglich (FG)
Die Zugangsvermutung des § 122 AO (hier: Bekanntgabe am 31.12.2012) wird nicht dadurch außer Kraft gesetzt, dass das Büro eines Steuerberaters, an das der Bescheid vom 28.12.2012 übersandt wurde, am 31.12.2012 nicht besetzt war und der Bescheid daher einen Eingangsstempel vom 2.1.2013 erhielt (FG Niedersachsen, Urteil v. 15.4.2013 - 2 K 25/13; rechtskräftig).
