Freitag, 24. Mai
Eine Toilette ist kein Arbeitszimmer (FG)
Die Benutzung des Gäste-WCs in der Privatwohnung eines Betriebsprüfers ist nicht beruflich veranlasst. Kosten für die Renovierung des WC sind daher steuerlich nicht absetzbar. Das häusliche Arbeitszimmer eines Betriebsprüfers ist auch nicht der Mittelpunkt seiner gesamten beruflichen Betätigung (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 21.1.2013 - 9 K 2096/12; rechtskräftig).
