Mittwoch, 31. Januar
Eindeutige Identifizierung der Leistung in einer Rechnung (FG)
Auch beim massenhaften Handel von Kleidungsstücken und von Modeschmuck im Niedrigpreissegment kann ein Vorsteuerabzug nur vorgenommen werden, wenn die Rechnung eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglicht, über die abgerechnet wird (Hessisches FG, Urteile v. 12.10.2017 - 1 K 547/14 und 1 K 2402/14; Revision anhängig).
