Donnerstag, 15. Dezember
Einbehaltene Zahlungen für nicht erbrachte Leistungen (BFH)
Der BFH hat entscheiden, dass von einem Unternehmer vereinnahmte Entgelte auch dann der Umsatzbesteuerung unterliegen, wenn der Unternehmer die geschuldete Leistung nicht erbringt, das Entgelt aber gleichwohl behalten darf (BFH, Urteil v. 15.9.2011 - V R 36/09, veröffentlicht am 14.12.2011).
