Montag, 09. April
Eigentumsverschaffungsanspruch am Familienheim nicht steuerbefreit (BFH)
Der von Todes wegen erfolgte Erwerb eines durch eine Auflassungsvormerkung gesicherten Anspruchs auf Verschaffung des Eigentums an einem Familienheim durch den überlebenden Ehegatten ist nicht von der Erbschaftsteuer befreit (BFH, Urteil v. 29.11.2017 - II R 14/16; veröffentlicht am 04.04.2018).