Donnerstag, 25. April
Eigener Hausstand bei der doppelten Haushaltsführung (BFH)
Erwachsene, berufstätige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern oder einem Elternteil in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, können Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung als Werbungskosten geltend machen, wenn ihnen die Zweitwohnung am Beschäftigungsort lediglich als Schlafstätte dient (BFH, Urteil v. 16.1.2013 - VI R 46/12; veröffentlicht am 24.4.2013).
