Mittwoch, 07. Februar
Ehrenamtliche Nebentätigkeit - Abgrenzung zur Haupttätigkeit (BFH)
Eine weitere Beschäftigung für denselben Arbeitgeber ist als Teil einer nichtselbständigen Haupttätigkeit anzusehen, wenn zwischen beiden Tätigkeiten ein unmittelbarer Zusammenhang besteht (BFH, Beschluss v. 11.12.2017 - VI B 75/17; NV).
