Dienstag, 19. April
Durch Altersentlastungsbetrag keine Diskriminierung Jüngerer (FG)
Der Umstand, dass der Altersentlastungsbetrag erst ab einem Alter von 64 Jahren gewährt wird, ist keine unzulässige Ungleichbehandlung jüngerer Steuerpflichtiger (FG Münster, Urteil v. 24.2.2016 - 10 K 1979/15 E).
