Donnerstag, 11. Februar
Doppelter Bezug von Kindergeld als Steuerhinterziehung (FG)
Das FG Rheinland-Pfalz hat zu der Frage Stellung genommen, ob der doppelte Bezug von Kindergeld für ein und dasselbe Kind als Steuerhinterziehung bewertet und daher der überzahlte Betrag im Rahmen einer auf 10 Jahre verlängerten Verjährungsfrist zurückgefordert werden kann (FG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 21.1.2010 - 4 K 1507/09).
