Donnerstag, 29. September
Doppelte Mietkosten beim gestreckten Familienumzug (BFH)
Bei einer beruflich veranlassten Verlegung des Familienwohnsitzes können die Mietaufwendungen zeitanteilig, und zwar für die neue Familienwohnung bis zum Umzugstag und für die bisherige Wohnung ab dem Umzugstag, längstens bis zum Ablauf der Kündigungsfrist des bisherigen Mietverhältnisses, als Werbungskosten abgezogen werden. Die Obergrenze für den Wohnaufwand bei doppelter Haushaltsführung steht dem allgemeinen Werbungskostenabzug umzugsbedingt geleisteter Mietzahlungen insoweit nicht entgegen (BFH, Urteil v. 13.7.2011 - VI R 2/11; veröffentlicht am 28.9.2011).
