Dienstag, 30. August
Doppelte Haushaltsführung innerhalb einer Großstadt (FG)
Ein Arbeitnehmer wohnt bereits dann am Beschäftigungsort, wenn er von seiner Wohnung aus ungeachtet von Gemeinde- und Landesgrenzen seine Arbeitsstätte in zumutbarer Weise täglich aufsuchen kann. Fahrzeiten von etwa einer Stunde für die einfache Strecke sind hierbei zumutbar (FG Baden-Württemberg, Urteil v. 16.06.2016 - 1 K 3229/14; Revision zugelassen).
