Samstag, 02. Oktober
Doppelte Haushaltsführung eines Ledigen im Wegverlegungsfall (BFH)
Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung liegt grds. auch dann vor, wenn ein Arbeitnehmer seinen Hausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er daraufhin in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Haushalt neubegründet, um von dort aus seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können (BFH, Urteil v. 6.5.2010 - VI R 34/09; NV).
