Montag, 31. Januar
Doppelte Haushaltsführung eines alleinstehenden Arbeitnehmers (FG)
Auch wenn ein eigener Hausstand am Wohnort der Eltern nicht vorliegt, kann sich hier der Lebensmittelpunkt des alleinstehenden Arbeitnehmers befinden, so dass die Aufwendungen für die Familienheimfahrten abzugsfähig sind (FG München, Urteil v. 3.3.2010 - 9 K 3789/08).
