Dienstag, 18. Juli
Differenzbesteuerung beim "Ausschlachten" von Gebrauchtfahrzeugen (BFH)
Die Differenzbesteuerung ist auch dann anwendbar, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge zerlegt hat (BFH, Urteil vom 23.02. 2017 - V R 37/15; veröffentlicht am 05.07.2017).
